Aleja Róż - Ferienhäuschen

§1 Allgemeines

  1. Die vorliegende Ordnung bestimmt die Bedingungen für die Buchung und Vermietung der Ferienhäuser. Mit der Buchung akzeptieren Sie die Bestimmungen der vorliegenden Ordnung. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald Sie die Buchung vornehmen, d. h. 30% des Aufenthaltspreises einzahlen.
  2. Die Website unter www.domkialejaroz.com gehört Frau Patrycja Celińska, die ein Gewerbe unter der Firma „Wynajem kwater, usługi finansowe Patrycja Celińska” mit Sitz in Międzyzdroje (72-500), ul. Zwycięstwa 9, eingetragen in die Gewerbe-Registerauskunft (Centralna Ewidencja i Informacji o Działalności Gospodarczej – poln. Abkürzung: CEIDG), Steuernummer NIP 986-010-53-70, nachfolgend „Eigentümerin” genannt, betreibt.

§2 Buchung und Vorschuss

  1. Eine vereinbarte vorläufige Buchung (per Telefon oder E-Mail) ist durch Einzahlung des Vorschusses im Sinne von Ziff. 1 innerhalb von 2 Tagen (als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird) auf das Konto 19 1020 4870 0000 5802 0063 6886 PL zu bestätigen. Sollte die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, wird die vorläufige Buchung storniert.
  2. Mit der Buchung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten – ausschließlich – zur Abwicklung der Buchung und Erfüllung der Meldepflicht gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 29.08.1997 verarbeitet werden. Dem Mieter steht das Recht auf Einsicht in seine personenbezogenen Daten und auf deren Aktualisierung zu.
  3. Die Einzahlung des Vorschusses durch den Mieter bedeutet, dass er die vorliegende Ordnung akzeptiert.
  4. Der sonstige Betrag für den Aufenthalt ist vom Mieter am Ankunftstag bei der Übergabe der Schlüssel zu entrichten.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, am Ankunftstag das gesamte Entgelt für den Aufenthalt zu bezahlen, auch wenn sich die Ankunft bzw. der Aufenthalt aus den von der Eigentümerin nicht zu vertretenden Gründen (persönliche Gründe, Verkehrshindernisse, Streiks u. ä.) verzögert bzw. verkürzt.
  6. Im Falle der Verkürzung des Aufenthalts durch den Mieter wird der Betrag für die nicht in Anspruch genommene Aufenthaltsdauer nicht zurückerstattet.
  7. Im Falle der Änderung des Buchungstermins bzw. einer vollständigen Stornierung durch den Mieter der Buchung aus den von uns nicht zu vertretenden Gründen wird der Vorschuss nicht zurückerstattet.

§3 Übergabe des Ferienhauses

  1. Der Check-in erfolgt am Ankunftstag um 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Ferienhaus bis 11:00 Uhr verlassen werden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, spätestens ein Tag vor der Ankunft die Eigentümerin bzw. eine für die Übergabe der Schlüssel verantwortliche Person zu informieren, insofern sich die Ankunftszeit von der unter Ziff. 1 bestimmtem Ankunftszeit (16:00 Uhr) unterscheiden soll. Die Mitteilung der früheren Ankunftszeit an die Eigentümerin bedeutet nicht, dass das Ferienhaus zugänglich ist; dies hängt davon ab, ob das Ferienhaus rechtzeitig vorbereitet (aufgeräumt) werden kann, und muss von der Eigentümerin akzeptiert werden.
  3. Sollte der Mieter nicht im Stande sein, zur vereinbarten Uhrzeit zu kommen, ist er verpflichtet, dies einer für die Übergabe der Schlüssel verantwortlichen Person per Telefon mitzuteilen.
  4. Die Unterbringung und Rückgabe des Ferienhauses erfolgt im Ferienhaus in Anwesenheit der Eigentümerin bzw. einer befugten Person.
  5. Sollte – ohne Zustimmung und Wissen der Eigentümerin bzw. befugten Person – die im Anmeldeformular angegebene Zahl der das Ferienhaus nutzenden Personen überschritten werden, behält sich die Eigentümerin vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, ohne die vom Mieter entrichtete Gebühr zurückerstatten zu müssen.
  6. Im Preis der von der Eigentümerin der Ferienhäuser zu erbringenden Leistungen ist die Versicherung nicht inbegriffen. Der Vermieter nimmt auf eigene Gefahr diese Dienstleistungen in Anspruch. Die Firma haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder Vernichtung des Vermögens (Gesundheits- und Vermögensschäden Dritter), darunter für den Diebstahl des Gepäcks, während der gesamten Dauer des Erholungsaufenthalts.
  7. Nach der Ankunft, aber vor dem Einzug ist der Mieter verpflichtet, das Ferienhaus abzunehmen, d. h. Möbel, Fenster, Duschkabine und sonstige im Ferienhaus befindliche Geräte zu prüfen.
  8. Bemerkungen zu Beschädigungen bzw. Vernichtungen sind sofort der Eigentümerin zu melden.
  9. Die Eigentümerin lässt die Möglichkeit zu, sog. verdeckte Beschädigungen, doch nur an unsichtbaren Elementen (wie z. B. beschädigtes Bett, beschädigte Schranktür), festzustellen.
  10. Sollte der Mieter innerhalb von 4 Stunden ab Erhalt der Schlüssel keine Beschädigungen zu melden, bedeutet dies, dass er gegen das gesamte Ferienhaus keine Vorbehalte hat, die Zahl aller Geräte und Möbel mit der Ausstattungsliste übereinstimmt und deren Zustand gut ist.
  11. Der Mieter haftet finanziell für die Schäden, die während seines Aufenthalts am Haus entstehen, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle diesbezüglichen Reparaturen, Behebung der Mängel an der Ausstattung bzw. Behebung der Fehler auf seine Kosten vorgenommen werden.
  12. Schließen Sie bitte Ihre Häuser ab; wir übernehmen keine Haftung für die auf dem Gelände des gesamten Grundstückes liegen gelassenen Gegenstände. Für den Verlust der Schlüssel wird eine Gebühr in Höhe von 50 PLN und für den Verlust der Fernbedienung eine Gebühr in Höhe von 100 PLN erhoben.
  13. Tiere dürfen auf dem Gelände des Zentrums nicht gehalten werden.

§4 Nutzung des Ferienhauses während des Aufenthaltes

  1. Es ist untersagt, im Ferienhaus zu rauchen, Kerzen anzuzünden und Fisch zu braten. Aufgrund der Brandschutzaufforderungen sind alle Versuche, im Ferienhaus zu rauchen, eine Grundlage für die Kündigung des Mietvertrages, ohne dass dem Mieter für die nicht in Anspruch genommene Aufenthaltsdauer das Geld zurückerstattet wird.
  2. Die Autos dürfen nur an einem dafür bestimmten bzw. anderen, von der Eigentümerin angegebenen Ort geparkt werden.
  3. Sollte der Mieter erheblich die Rute und/oder die Güter seiner Nachbarn stören und allgemeine Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht beachten, behält sich die Eigentümerin vor, dem Mieter das Recht auf den Aufenthalt im Ferienhaus zu verweigern, und ist dann nicht verpflichtet, für die nicht in Anspruch genommene Aufenthaltsdauer das Geld zurückzuerstatten.
  4. Sollte die Eigentümerin bzw. eine für die Schlüssel verantwortliche Person infolge einer Störung der Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durch den Mieter gezwungen werden, Polizei zu rufen, ist die Eigentümerin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  5. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen darf man im Ferienhaus keine Geräte bzw. Apparate nutzen, die mit Elektro- bzw. Gasenergie versorgt werden, nicht zur Ausstattung der Räume des Ferienhauses gehören und eine Brandgefahr herbeiführen können (z. B. Tauchsieder, Heizkörper, Gasbrenner). Es ist verboten, leicht entzündbare Materialien, Sprengstoffe oder Materialien mit einem unangenehmen Geruch in das Ferienhaus hineinzubringen.
  6. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Eigentümerin im Ferienhaus irgendwelche Reparaturen bzw. Änderungen vorzunehmen oder Aufwendungen zu machen. Über die Notwendigkeit, Reparaturen vorzunehmen bzw. Aufwendungen zu machen, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Eigentümerin zu informieren.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zurückzugeben, d. h. – insbesondere – vor der Abreise Geschirr zu spülen, Küchengeräte zu reinigen und Abfälle in die Mülleimer zu werfen. Bitte trennen Sie die Abfälle gemäß dem im Ferienhaus befindlichen Informationszettel.
  8. Der zwischen der Eigentümerin des Ferienhauses und dem Vermieter abgeschlossene Vertrag umfasst nicht die Reise, Verpflegung und Organisierung des Aufenthalts.
  9. Die Eigentümerin haftet nicht für vorübergehende Unbequemlichkeiten, die bei unabhängigen Anbietern auftreten können (z. B. Strom- oder Wasserausfall).
  10. Der vorliegende Vertrag unterliegt polnischem Recht. Etwaige Streitigkeiten zwischen der Eigentümerin und dem Vermieter werden gütlich beigelegt. Sollten die Parteien zu keiner Einigung kommen, ist der Gerichtsstand der Sitz der Eigentümerin.

Ordnung für die Benutzung des Spielplatzes

  1. Der Spielplatz für Kinder ist für das Spiel und die Erholung bestimmt.
  2. Die Bestandteile des Spielplatzes sind für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren bestimmt.
  3. Die Kinder sollen den Spielplatz nur unter Begleitung von Erwachsenen nutzen, die für die Kinder verantwortlich sind.
  4. Die sich auf dem Spielplatz befindlichen Personen sind verpflichtet, dort Ordnung zu halten.
  5. Die Spielgeräte sind bestimmungsgemäß zu nutzen.
  6. Es ist streng verboten, auf dem Spielplatz Alkohol zu trinken, Zigaretten zu rauchen oder unter Einfluss von Alkohol bzw. Rauschmitteln zu sein.
  7. Personen, die Geräte und Anlagen auf dem Spielplatz vernichten, bzw. deren Vormunde haften dafür materiell.
  8. Es ist insbesondere untersagt:
    • Spielgeräte zu vernichten,
    • das Gelände zu verunreinigen,
    • das Grüne zu zerstören,
    • Tiere mitzubringen.
  9. Alle Beschädigungen an Geräten oder Vernichtungen sind unverzüglich der Eigentümerin zu melden.

Wir wünschen Ihnen eine gute Erholung und laden Sie herzlich ein, „Rosenallee-Häuser” in Międzyzdroje wieder zu besuchen.